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Hebesätze runter – und die Grundsteuer explodiert? Pittenharts Bürgern stehen hohe Kosten ins Haus

Stand: 09.04.2025, 10:57 Uhr

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In der Gemeinde Pittenhart gibt es zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe. Sie sind von einer Erhöhung der Grundsteuer besonders betroffen. © re

Der Gemeinderat Pittenhart hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 310 Prozent festzulegen. Ursprünglich war eine Erhöhung auf 350 Prozent vorgesehen. So oder so - auf die Grundstücksbesitzer kommen enorme Mehrkosten zu.

Pittenhart – Der Gemeinderat Pittenhart hat in seiner jüngsten Sitzung eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B beschlossen. Bereits in der öffentlichen November-Sitzung war eine neue Hebesatzsatzung verabschiedet worden, die ursprünglich einen einheitlichen Satz von jeweils 350 v. H. für beide Grundsteuern vorsah. Diese Satzung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Verwaltung war damals beauftragt worden, die Angelegenheit im Jahr 2025 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bürgermeister Josef Reithmeier und der stellvertretende Kämmerer Christian Pis erläuterten nun den aktuellen Sachstand anhand der vorliegenden Zahlen für 2025.

Angespannte finanzielle Lage

Pis wies darauf hin, dass im Jahr 2024 keine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt möglich gewesen sei und die finanziellen Herausforderungen für die Gemeinde weiterhin bestehen blieben. Trotz Zuschüssen würden erhebliche Kosten auf die Gemeindekasse zukommen, unter anderem für den Breitbandausbau, den Neubau des Feuerwehrhauses und die zwingend notwendige Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrautos. Auch die Umsetzung der Ganztagesbetreuung, der Unterhalt der Schule sowie die Finanzierung der KiTa würden erhebliche Mittel beanspruchen. Zudem sei mit einem Anstieg der Kreisumlage zu rechnen, während die Schlüsselzuweisungen variieren könnten. Eine Möglichkeit, diese Kosten zu decken, seien Einnahmen aus der Grundsteuer.

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Obing und Kienberg entschieden anders

Bürgermeister Reithmeier informierte die Gemeinderäte darüber, dass die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft bereits über dieses Thema entschieden hätten. Während die Gemeinde Obing bei einem Hebesatz von 350 v. H. bleibe, habe sich die Gemeinde Kienberg auf 260 v. H. für die Grundsteuern A und B festgelegt.

Engelbert Buchner, Dritter Bürgermeister, vertrat die Ansicht, dass eine Änderung der Grundsteuer bei Einfamilienhäusern keine gravierenden Auswirkungen hätte, während landwirtschaftliche Betriebe deutlich stärker betroffen wären. Er schlug vor, die Grundsteuer A bei 350 v. H. zu belassen und lediglich die Grundsteuer B zu senken.

Gemeinderat Robert Stecher äußerte Bedenken, dass zunehmend mehr Geld von den Bürgern abverlangt werde. Seiner Meinung nach sollte der Staat vernünftiger mit den Geldern umgehen und nicht in den unteren Bereichen zusätzliche Einnahmen generieren. Gemeinderat Georg Schartner räumte ein, sich ursprünglich von den Vorgaben der Verwaltungsgemeinschaft verleiten lassen zu haben, obwohl damals keine genauen Zahlen vorlagen. Seiner Auffassung nach würde ein Hebesatz von 310 v. H. immer noch 72 Prozent mehr Einnahmen aus der Grundsteuer bedeuten. Er sprach sich daher klar für eine Festlegung des Hebesatzes auf 310 v. H. für die Grundsteuer B aus.

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Verdoppelung „gravierend“

Auch Gemeinderat Georg Aringer äußerte sich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer und erinnerte daran, dass er bereits bei der ursprünglichen Abstimmung als einziger dagegen gestimmt hatte. Aringer lobte ausdrücklich die Ausarbeitung von Christian Pis, der die Auswirkungen verschiedener Hebesätze detailliert dargestellt hatte.

Aringer hatte bereits damals vorgeschlagen, mit der Änderung des Grundsteuersatzes abzuwarten, bis vom Finanzamt genaue Ergebnisse zu den Bemessungsbeiträgen vorlägen. Ein aufkommensneutraler Grundsteuersatz sei für ihn zwar nicht relevant, jedoch bezeichnete er eine Verdoppelung der Steuereinnahmen als gravierend.

Knappe Verdoppelung der Einnahmen

Aus der von Pis vorgelegten Aufstellung ging hervor, dass bei einem Hebesatz von 350 v. H. die Einnahmen im Vergleich zum bisherigen Grundsteueraufkommen um 94 Prozent steigen würden.

Nach mehreren Abstimmungsversuchen kamen die Gemeinderäte schließlich mit einem Ergebnis von elf zu eins Stimmen zu dem Beschluss, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in der Hebesatzsatzung der Gemeinde auf jeweils 310 v. H. festzulegen. (emk)

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