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Am Traunsteiner Frühlingsfest die Polizei beleidigt? Münchner Anwalt jetzt selbst angeklagt
Stand: 07.05.2025, 05:31 Uhr
Von: Xaver Eichstädter
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Für einen Rechtsanwalt aus München war es zuerst wohl eine lustige Nacht auf dem Traunsteiner Frühlingsfest - doch dann rückte er mit der Polizei zusammen: Wegen Beleidigung stand der Strafverteidiger jetzt selbst als Beschuldigter vor Gericht. Wir waren dabei.
Traunstein - Es war die Nacht auf Montag, den 20. Mai vorigen Jahres, kurz nach 1 Uhr nachts: Vermutlich alkoholisiert geriet der Rechtsanwalt aus München vor dem Gelände des Traunsteiner Frühlingsfests mit der Polizei aneinander. Dann sollen in Richtung der Beamten unschöne Worte gefallen sein: „Pussys“ und „Chiemgauer Bullen“. Weil er gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, stand er am Dienstag (6. Mai) jetzt selbst als Beschuldigter vor dem Amtsgericht. Der Vorwurf gegen den 34-Jährigen: Beleidigung.
Am 1. Juli sollen alle Zeugen aufmarschieren
Eigentlich sollte es wohl nur noch um die Höhe der Strafe gehen: Dem Mann droht eine Geldbuße im hohen vierstelligen Bereich. Die Zeugen von der Polizei wurden deswegen alle gar nicht ins Traunsteiner Amtsgericht bestellt. Doch kurzerhand entschied sich der Strafverteidiger mit seiner Anwältin Julia Weinmann dann doch für eine andere Taktik - und schwieg zu den Vorwürfen. Die Anwältin sprang für ihn ein: „Das Wort ‚Pussys‘ ist so nicht gefallen. Und auf einem Video sieht man, dass die Polizisten ja selbst gelacht haben.“
Mehr zum ThemaEs droht sogar Gefängnis: Kreisrat und Traunreuts AfD-Stadtrat Füssel bald vor Gericht?Sie bestand auf einen weiteren Verhandlungstag, um den Prozess mit Zeugen doch noch komplett aufzurollen. Auch eine Entlastungszeugin - eine Anwaltskollegin des Angeklagten - soll dann aussagen. Außerdem echauffierte sich Verteidigerin Weinmann, was Pressevertreter überhaupt bei diesem Prozess zu suchen hätten. Richter Markus Kring setzte für den 1. Juli einen weiteren Prozesstag an. Doch er stellte klar: Sollten die Vorwürfe gegen den 34-Jährigen zutreffen, würde das von „mangelndem Respekt der Polizei, der Uniform gegenüber“ zeugen. (xe)
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