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Großbatterie-Speicher bei Siegsdorf? Was das für Bürger und Firmen bedeutet

Stand: 12.05.2025, 05:23 Uhr

Von: Franz Krammer

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Das Umspannwerk in Siegsdorf-Rudhart, links davon liegt der beantragte Standort für die Speicher. © Franz Krammer

Der Siegsdorfer Gemeinderat berät über einen geplanten Großbatterie-Speicher in Rudhart. Bei den Projekt-Plänen ist auch eine Hochschule mit im Boot. Aber wie steht es um die Brandgefahr?

Siegsdorf - Mit einstimmigem Votum unterstützte der Gemeinderat Siegsdorf in seiner Sitzung am Dienstagabend die Bauvoranfrage zur Errichtung eines netzneutralen Großbatterie-Speichers in der Nähe des Umspannwerkes in Rudhart. 

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Hochschule Landshut stellte Antrag

Gestellt haben die Bauvoranfrage die Hochschule Landshut und das Institut für Systemische Energieberatung (ISEB), die die Anlage in einer Größenordnung von ca. 10 MW auf einem Grundstück der Katholischen Pfarrgründestiftung Siegsdorf östlich des Umspannwerkes errichten wollen. Wie dazu in der Sitzung, zu der auch viele Zuhörer gekommen waren, zu erfahren war, ist im Dezember 2024 vom Netzbetreiber Bayernwerk eine Liste ausgewählter Standorte für netzneutrale Speicher veröffentlicht worden, in der auch Siegsdorf aufgeführt ist. Die Gemeinde geht deshalb davon aus, dass der ausgewählte Standort in unmittelbarer Nähe des Umspannwerkes für einen solchen Großbatterie-Speicher geeignet ist.

Das Institut für Systemische Energieberatung besitzt laut den Unterlagen die Vollmacht des Eigentümers um das Projekt zu entwickeln und insbesondere eine verbindliche Netzanschlussprüfung beim Bayernwerk stellen zu können. Dazu ist auch der Nachweis der Ernsthaftigkeit des Vorhabens über einen Bauvorbescheid, einen kommunalen Aufstellungsbeschluss oder die Einreichung von verbindlichen Bauunterlagen nachzuweisen.

Info über technische Details

Bürgermeister Thomas Kamm berichtete dazu auch von einem Besuch einer Vertreterin der Uni Landshut bei der Gemeinde, bei dem die Verwaltung über die technischen Details und Gegebenheiten informiert wurde. Die im Antrag enthaltene Skizze der Batteriespeicher ist dabei nur als Orientierung zu verstehen, die genaue Platzierung der Speicher muss im weiteren Planungsverlauf sowohl mit der Kommune und dem Flächeneigentümer als auch mit dem Bayernwerk (Abstand zur 110 KV - Leitung aktuell 35 m) detailliert abgesprochen werden.

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Eine derartige Speicheranlage bietet im Betrieb auch die Möglichkeit Spannungsausfälle zu verringern und Spannungsspitzen zu glätten, was auch den großen Siegsdorfer Betrieben zu Gute kommen würde. Sobald die Ernsthaftigkeit des Vorhabens positiv festgestellt ist, wird ein verbindlicher Bauantrag folgen, in dem dann auch die Erschließungssituation, der Brandschutz und vieles mehr von den zuständigen Behörden geprüft werde. 

GR Hubert Wolff (CSU) erklärte dazu, er habe im Bauausschuss wegen der für ihn unklaren Erschließung dagegen gestimmt, werde nun aber die Bauvoranfrage befürworten. Dem schloss sich auch GR Christina Haas an, die ihre Fragen zum Brandschutz und die Folgen für die umliegenden Landwirte im Ernstfall dann ebenfalls in einem evtl. Bauantrag geklärt sehen möchte. 

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Das Votum des Bauausschusses

Der Gemeinderat schloss sich in seiner Argumentation dem Votum des Bauauschusses (6:1) an, der den Sachverhalt bereits detailliert behandelt hatte, und unterstützt die Initiative der Hochschule Landshut und des ISEB, die Netzstabilität in der Region durch den Bau eines Großbatterie-Speichers zu verbessern. Der Bauvoranfrage mit dem Ziel der Durchführung einer verbindlichen Netzanschlussprüfung durch das Bayernwerk, sowie der Klärung der grundsätzlichen baurechtlichen Genehmigungsfähgkeit wird zugestimmt. Die Bauvoranfrage wird mit einer positiven Stellungnahme der Gemeinde zur weiteren Beurteilung an die Untere Baubehörde des Landratsamtes Traunstein weitergeleitet. 

Abschließend informierte Bürgermeister Thomas Kamm das Gremium über einen weiteren Antrag für eine ähnliche Battereispeicheranlage in Rudhart durch einen anderen Betreibers und auf einem benachbarten Grundstück. Der Antrag sei aber erst nach der Ladungsfrist zur Sitzung eingegangen und könne somit erst in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. 

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