An investigation into the availability of public shelters in the Southeast Bavarian districts of Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Traunstein, and Rosenheim reveals a severe lack of functional facilities. The article highlights discrepancies in data and jurisdiction between local authorities, the federal government, and the Bavarian Ministry of the Interior.
Many shelters, formally existing according to the Federal Ministry of the Interior, are no longer actively maintained and lack operational technical equipment. The article cites examples of shelters repurposed as parking garages, with their protective features neglected for over 20 years.
Only a small percentage of the population (approximately 1%) has access to public shelters in case of emergency. This shortage stems from a 2007 federal government decision to withdraw from financing and maintaining these facilities due to a perceived shift in security concerns.
The investigation exposes a lack of clarity about responsibility for the maintenance and potential repurposing of public shelters. The federal government indicates that municipalities should handle the shelters locally. Despite the federal government's statement about maintaining the shelters, there is little evidence of action.
The article mentions that a working group is developing a new shelter concept, but concrete plans are pending. The federal government aims to create a digital map showcasing potential shelter locations, along with recommendations for private protective measures and a proposed pilot program to fund up to a million shelter spaces by 2026. The overall situation highlights a pressing need for a renewed approach to civil protection in the region.
Stand: 18.06.2025, 11:07 Uhr
Von: Daniela Haindl
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Wie viele Schutzräume gibt es in den Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Traunstein und Rosenheim? Und wie viele Menschen haben darin Platz? Eine Spurensuche und besorgniserregende Zahlen.
Landkreise Altötting / BGL / Mühldorf / Traunstein / Rosenheim – Bei der aktuellen politischen Weltlage wird die Frage nach öffentlichen Schutzräumen immer lauter. Doch eine einfache Antwort darauf gibt es nicht. Die Recherchen von innsalzach24.de zeigen, dass nicht nur massiver Mangel an Schutzräumen herrscht – auch bei Zuständigkeiten und Datenlage bestehen Widersprüche. Landratsämter verweisen auf den Bund und der verweist an die Kommunen. Das Innenministerium wiederum gibt Schutzräume an, die laut den Kommunen längst entwidmet sind. Muss sich die Bevölkerung ob des Zivilschutzes nun echte Sorgen machen?
Die Recherche startete mit einer Anfrage beim Landratsamt Altötting: Dort hieß es, im Landkreis gäbe es keine aktiven öffentlichen Schutzräume mehr. Weiter ging es mit dem Landkreis Traunstein, der wegen der Zuständigkeit auf den Bund verwies, aber von einem Schutzraum in Traunreut wusste. Von dort wiederum erhielt innsalzach.de die Mitteilung: „Der Schutzraum ist seit 2005 nicht mehr aktiv. Die technischen Anlagen und Räume werden nicht mehr gewartet und geprüft. Die Räume werden lediglich in Bezug auf ihre Funktionsfähigkeit für ihre derzeitige Nutzung als Lagerräume und Tiefgarage unterhalten.“
Auf Nachfrage beim Bayerischen Innenministerium wurde eine Liste von „formal bestehenden Schutzräumen“ übermittelt, die jedoch weitere Fragen aufwirft – vor allem zum Landkreis Altötting, wo sich in Garching an der Alz drei dieser Schutzräume befinden sollen. Doch gerade in Garching hatte die Spurensuche nach Bunkern ursprünglich begonnen: bei Herbert Barmbichler, der zwischen 1992 und 2007 für den Schutzraumbetriebsdienst dreier Bunker zuständig war und immer wieder Führungen durch die inzwischen als Tiefgaragen genutzten Schutzräume organisiert.
Nachgefragt bei Garchings Bürgermeister Maik Krieger bestätigt dieser das Vorhandensein der Schutzräume, die laut Bundesinnenministerium immer noch formal bestehen. Auch die Ausstattung sei noch vorhanden. Doch funktioniert die Technik in den Schutzräumen noch?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erklärt, dass der Bund 2007 eine Grundsatzentscheidung getroffen habe, sich aus dem Schutzbau zurückzuziehen. Hintergrund sei die sicherheitspolitische Lage und das Vertrauen auf eine langfristige Friedensdividende gewesen. So hätten Schutzräume, die jahrzehntelang mit Millionenbeträgen gebaut und vom Bund gefördert wurden, ihre Bindung an den Zivilschutz verloren.
„Die funktionale Erhaltung wurde eingestellt, und laufende Entwidmungsverfahren eingeleitet“, so das BBK. „Bei der überwiegenden Zahl der noch dem Zivilschutz gewidmeten öffentlichen Schutzräume handelt es sich um sogenannte Mehrzweckanlagen und dienen in Friedenszeiten ihren ursprünglichen Zwecken, oftmals z. B. als Tiefgaragen.“ Laut BBK seien bei der Errichtung der Schutzräume jedoch zusätzliche technische Vorkehrungen, wie Schutzraumtore, Luftfilter und Netzersatzanlagen getroffen worden.
„Mit der Förderung durch den Bund ist dabei auch für private Errichter eine Bindung für Zivilschutzzwecke verbunden. Insbesondere müssen die Anlagen bei Bedarf als Schutzräume zur Verfügung gestellt werden“, teilt das Bundesamt mit – dies würde demnach bedeuten, dass die Förderung beim Bau bindender wäre als die Entwidmung – und die Schutzräume im Ernstfall zur Verfügung gestellt werden müssten. Doch der Hinweis aus Traunstein, dass die technischen Anlagen seit 20 Jahren nicht mehr gewartet worden seien, scheint wichtig: Denn wenn die Ausstattung nicht funktioniert – sind die Schutzräume im Verteidigungsfall wohl kaum wirksam einsetzbar.
Auch das Bayerische Innenministerium räumt dies ein: „Da der funktionale Erhalt der noch bestehenden Anlagen seit 2007 eingestellt wurde, ist derzeit jedoch nicht davon auszugehen, dass die verbliebenen öffentlichen Schutzräume ihrem ursprünglichen Schutzniveau entsprechend funktionsfähig oder einsatzfähig sind.“
Zwar liegt die Zuständigkeit für den Zivilschutz laut Grundgesetz beim Bund. Doch wer konkret für Betrieb, Instandhaltung und Umnutzung öffentlicher Schutzräume zuständig ist, bleibt vage. Während das BBK erklärt, die fachliche Zuständigkeit für Schutzraumkonzepte liege beim Bund, seien „die jeweiligen Kommunen, Städte oder Landkreise vor Ort“ für die Bereitstellung öffentlicher Schutzräume zuständig. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wiederum ist für die Erfassung und Katalogisierung zuständig – Umwidmungen erfolgen in Bonn. „Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern/Kommunen sind tatsächlich nicht immer selbsterklärend“, räumt eine Sprecherin des BBK ein.
Gleichzeitig arbeite eine Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe „Zivile Verteidigung/Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BLOAG ZV/ZMZ)“ an einem neuen Schutzraumkonzept. „Zu ihren Aufgaben gehört es u. a., ein modernes, den aktuellen Gefährdungsszenarien angepasstes Schutzraumkonzept zu erarbeiten. Ergebnisse des Gremiums sollen noch im Sommer vorgestellt werden“, so das Bayerische Innenministerium. „Erst auf Grundlage eines solchen Konzepts könnten ggf. weitere konkrete Planungen ergriffen werden. Aussagen zu einem Zeitplan sowie zu den vom Bund für den Schutzbau zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel sind daher derzeit noch nicht möglich.“
Laut BBK ist außerdem geplant, geeignete Gebäude – etwa Tiefgaragen oder Kellerräume – systematisch zu erfassen und in einer digitalen Karte verfügbar zu machen. Bürger sollen dann über Apps schnell erkennen, wo Schutz möglich wäre – und auch Empfehlungen zur privaten Vorsorge sollen folgen. Für 2026 sei im Bundeshaushalt eine Pilotförderung für bis zu einer Million Schutzplätze beantragt. Bis zur Umsetzung werden jedoch noch Jahre am – hoffentlich friedlichen Deutschland – vorüberziehen.
Mehr zum ThemaKein Schutz im Ernstfall? Nur fünf von 1000 Bürgern haben Platz in öffentlichen BunkernIf you often open multiple tabs and struggle to keep track of them, Tabs Reminder is the solution you need. Tabs Reminder lets you set reminders for tabs so you can close them and get notified about them later. Never lose track of important tabs again with Tabs Reminder!
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