Bau-Grundstücke für die Landwirtschaft? Reit im Winkl berät - auch über neue Schießstätte


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Zoning Changes

The Reit im Winkl Gemeinderat finalized a zoning plan adjustment, removing two plots from general residential use within the 'Am Schweinsbichl' plan. This change rededicates the area to agricultural use due to inadequate infrastructure. Public and governmental consultations yielded no objections, leading to unanimous approval.

Shooting Range Approval

A building permit for a mobile shooting range in the Festsaal's upper floor was granted. A safety assessment ensured compliance with regulations. The council unanimously approved the application after the previous range closed.

Construction Project Approved

A building permit for an addition to a tourist house, including renovations and a garage replacement, was also approved. The council granted exceptions to building regulations regarding roof overhang and building shape, with a usage concept to be included in the building permit.

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Bau-Grundstücke für die Landwirtschaft? Reit im Winkl berät - auch über neue Schießstätte

Stand: 19.05.2025, 17:03 Uhr

Von: Josef Hauser

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Über diesen Bereich des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ in der Nähe des Primelwegs wurde diskutiert. © Hauser

Der Bebauungsplan „Am Schweinsbichl“ mit einem eher ungewöhnlichen Vorhaben stand erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats von Reit im Winkl.

Reit im Winkl – Das Bauleitverfahren mit dem Ziel der Herausnahme von zwei Grundstücken als allgemeines Wohngebiet in einem Teilbereich des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ schloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ab. Außerdem ging es um einen Bauantrag auf Einbau eines Schießstätte im Festsaal und um einen auf Anbau an einem Anwesen an der Ahornstraße.

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Mangelnde Erschließung das Problem

Die Absicht der Gemeinde war es, den Bebauungsplan “Am Schweinsbichl“ in einem Teilbereich aufzuheben, parallel dazu den betreffenden Geltungsbereich im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet zurückzunehmen und diesen wieder in eine Fläche für die Landwirtschaft umzuwidmen, unter anderem wegen der dort bestehenden mangelnden Erschließung. In der Zeit von Mitte März bis Mitte April fand zu den beiden dazu eingeleiteten Bauleitverfahren eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind dazu jeweils keine Stellungnahmen eingegangen. Die ebenfalls beteiligten Behörden haben mitgeteilt, dass dazu keine Anregungen vorgetragen werden beziehungsweise Einverständnis besteht. So beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufhebungssatzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung. Die 37. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich stellte er ebenfalls einstimmig fest. Somit sind beide Bauleitverfahren nun abgeschlossen. Martin Wilhelm (CSU) bedankte sich bei der Verwaltung für ihre gründliche Arbeit dazu.

Bauantreag für mobile Schießstätte

Von der Königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft lag ein Bauantrag auf Einbau einer mobilen Schießstätte im Obergeschoss des Festsaals vor. Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) unterrichtete, dass ein Gutachten erstellt wurde, das zum Ergebnis kommt, dass unter Einhaltung der im Gutachten genannten Punkte keine sicherheitstechnischen Einwände bestehen. Er nannte es erfreulich, dass nach der Schließung der bisherigen Räume im Hallenbad nun eine Räumlichkeit für den Schützenverein gefunden werden konnte. Der Gemeinderat erteilte für den Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

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Touristisch genutztes Haus ein Thema

Weiter ging es um einen Bauantrag auf Anbau an ein touristisch genutztes Haus am Ende der Ahornstraße einschließlich baulicher und energetischer Sanierung, Abbruch der Dreifachgarage und Ersatz durch einen Doppelcarport. Der Gemeinderat erteilt für diesen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, ebenfalls für hierbei erforderlichen Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans hinsichtlich Dachüberstand und Form des Baukörpers sowie für die Ausnahme zur touristischen Nutzung. Ein bereits vorgelegtes Nutzungskonzept ist als Bestandteil der Baugenehmigung mitaufzunehmen.

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