Biberdamm in Bernau-Hittenkirchen zerstört: Droht sogar Knast?


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Destroyed Beaver Dam

A beaver dam in Bernau-Hittenkirchen, Germany, was destroyed, likely using heavy machinery. Police are investigating, and the act has caused concern for the beaver family's safety and well-being. The damaged dam left the entrance to their burrow exposed.

Public Opinion

While beavers are a protected species, local residents hold mixed opinions, with some expressing concerns about the beaver's impact on their properties and potential flood risks.

Legal Ramifications

The destruction of a beaver dam protecting a burrow is a serious offense with potential penalties of up to five years imprisonment or a fine of €50,000. While permits may be granted for dam removal not directly impacting beaver burrows, the destruction of the dam in Bernau-Hittenkirchen is considered a crime. The authorities stress seeking advice from beaver consultants before taking any action.

Beaver Population

The beaver population in the Rosenheim district has grown in recent years, leading to more conflicts with human activities. Several reports of offenses against beaver protection laws have already been filed.

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Biberdamm in Bernau-Hittenkirchen zerstört: Droht sogar Knast?

Stand: 22.04.2025, 05:41 Uhr

Von: Lars Becker

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Die Bau-Aktivitäten des Bibers sind vielerorts sehr umstritten (Symbolbild). © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Vermutlich mit schwerem Gerät wurde ein Damm direkt vor der Burg einer Biber-Familie in Bernau-Hittenkirchen zerstört. Die Untere Naturschutzbehörde erklärt, welche Strafen dem Täter drohen und warum es in anderen Fällen sogar die Erlaubnis für die Beseitigung von Bauwerken der geschützten Tiere gibt.

Bernau-Hittenkirchen – Die unglaubliche Tat ist wohl schon vor ein paar Wochen passiert. Auf dem Gemeindegebiet des Bernauer Ortsteils Hittenkirchen wurde ein Biber-Damm zerstört. Es muss am Tatort, östlich der Chiemgau-Bahn, dafür wohl schweres Gerät zum Einsatz gekommen sein. „Solche Dämme kriege ich ohne Bagger nicht weg. Keine Frage: Es ist Mist, dass das passiert ist“, meint auch Bernaus Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber im OVB-Gespräch. Nun sucht die Polizei den Täter und bittet unter der Telefonnummer 08051/90570 um Hinweise.

Bernaus Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber. © Anita Berger,Foto Berger-Prien a

Einen Durchbruch bei den Ermittlungen können die Beamten auf Rückfrage „nicht vermelden“. Dabei sollte die Aktion an einem Entwässerungsgraben im Landschaftsschutzgebiet eigentlich jemanden aufgefallen sein. Die massive Zerstörung des Hauptdammes hat dafür gesorgt, dass der Eingang der Biberburg nicht mehr unter Wasser sondern im Trockenen liegt. Damit ist die dort seit etwa drei Jahren ansässige Biber-Familie nicht mehr vor Feinden geschützt, die Funktion des Baus als Fortpflanzungs- und Ruhestätte nicht mehr gewährleistet.

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Biber wird kritisch gesehen

Richtig zu stören scheint das aber in der örtlichen Bevölkerung kaum jemanden – auch wenn der Biber laut Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als streng geschützt gelistet ist. Vor allem von den Fällaktionen der Biber betroffene Waldbesitzer oder Landwirte stehen dem Baumeister mit den stahlharten Nagezähnen kritisch gegenüber.

„Ich sage mal so: Der Biber darf gern wohnen, wo er hingehört. Aber ein Biber im Wohngebiet oder unter der Autobahn finde ich schon sehr schwierig“, sagt Bürgermeisterin Biebl-Daiber, die sich als ausdrückliche Tierfreundin bezeichnet. Vor allem bei drohenden Hochwasser-Ereignissen muss das Wohl des Menschen nach Meinung der Ortschefin Priorität haben.

Damm-Entfernung rechtlich möglich

Die Abwägung ist Sache der Biberberater bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rosenheim – und die gehen bei dieser umstrittenen Frage durchaus pragmatisch vor. „Erlaubnisse für die Entnahme von Dämmen, die mit keiner Burg in Verbindung stehen, werden von der unteren Naturschutzbehörde laufend erteilt“, schreibt das Landratsamt Rosenheim auf Anfrage des OVB. Ein absolutes No-Go ist jedoch die Zerstörung des Biber-Dammes direkt vor der Burg wie im Fall Bernau-Hittenkirchen. Das wäre in etwa so, als würde man bei einer menschlichen Wohnung Türen und Fenster für Eindringlinge öffnen.

Ein Biber zieht seine Bahnen. (Symbolbild) © dpa; Jens Büttner

„Entnimmt man einen Biberdamm, der den Wasserstand vor der Biberburg reguliert, so gefährdet dies die Lebensstätte des Bibers, was eine Straftat ist“, stellt die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim fest. Die Strafen für solche Taten sind empfindlich hoch: „Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind Vergehen, die nach Paragraph 71 Bundesnaturschutzgesetz mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Die Strafen sind den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten angepasst.“

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Das schreckt Täter offenbar nicht ab: Im Landkreis Rosenheim „werden Strafanzeigen zu Artenschutzverstößen beim Biber im höheren einstelligen Bereich gestellt.“ Wie viele tierische Baumeister es in der Region genau gibt, ist nicht bekannt. Die Zahl dürfte in den letzten Jahren wegen Naturschutzmaßnahmen aber eher gestiegen sein: „Im Landkreis Rosenheim hat sich eine stabile Population des Bibers entwickelt. Geeignete Lebensräume sind weitgehend besetzt.“

Biberberater helfen, Bagger nicht

Biber-Dämme mutwillig zu zerstören sei nie eine Option: „Es wird empfohlen immer den Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde zu suchen und den Besuch des Biberberaters abzuwarten. Dieser kann mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit feststellen, ob es sich um einen burgschützenden Biberdamm handelt oder nicht.“ Mögliche Probleme mit dem Bagger zu lösen, kann im schlimmsten Fall sogar in den Knast führen.

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