A 50-year-old brigadier general of the Reichenhall Mountain Rifles was accused of abusing his authority by making disparaging remarks about injured comrades and subsequently attempting to alter an investigative report. The first instance trial resulted in a 34,500 Euro fine.
In the appeal hearing, the general's defense aimed for a case dismissal, but the judge opposed the idea of a buyout. The general ultimately confessed to giving an altered report to a subordinate officer.
The court accepted the plea, resulting in the case being dropped, and the general was fined 15,000 Euros; 5,000 to the state treasury and 10,000 to the Mountain Troops Social Welfare Fund in Bad Reichenhall.
The general, no longer serving in the army, now works at the Federal Office for Procurement in Koblenz. His replacement as commander is Oberst Holger Peterat.
Stand: 17.06.2025, 11:03 Uhr
Von: Xaver Eichstädter
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Zum zweiten Mal stand ein Brigadegeneral der Reichenhaller Gebirgsjäger nun vor Gericht: In erster Instanz wurde er bereits schuldiggesprochen - doch jetzt war er geständig. Was dem 50-Jährigen vorgeworfen wird und wie der Prozess endete:
Bad Reichenhall/Traunstein - Missbrauchs der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken, so lautete der Vorwurf, der einem 50-jährigen Brigadegeneral der Gebirgsjäger in Bad Reichenhall gemacht wurde. Im kleinen Kreis soll sich der hochrangige Soldat abwertend über einsatzgeschädigte Kameraden geäußert haben - soweit nicht strafbar. Im August 2023 kam Bundeswehr-intern aber ein Disziplinarverfahren ins Rollen. Der Brigadegeneral wurde vernommen, doch dann soll er im Nachhinein versucht haben, das Protokoll dazu zu seinen Gunsten zu ändern.
„Kann so nicht stehenbleiben“, habe der 50-Jährige auf das Gesprächsprotokoll notiert, „Ausbesserungen“ vorgenommen und es einem untergebenen Oberstleutnant überreicht. „Er sollte unwahre Angaben gegenüber dem Divisionskommandeur machen, um so die Ermittlungen gegen Sie zu Ihrem Vorteil zu beeinflussen“, so die Staatsanwaltschaft. In erster Instanz sah das auch das Amtsgericht Laufen im Januar so. Der Brigadegeneral habe seinen Untergebenen angewiesen, das Vernehmungsprotokoll zu ändern. Zur Verurteilung setzte es eine saftige Geldstrafe in Höhe von 34.500 Euro.
Mehr zum ThemaGebirgsjäger traktierten ausscheidenden Kameraden – jetzt stehen sie vor GerichtIn der Berufungsverhandlung am Traunsteiner Landgericht am Montag (16. Juni) wurde dann lange hinter verschlossenen Türen „gedealt“. Das Ziel von Verteidiger Michael Gladow: eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man sich hier freikaufen kann“, so Richter Andreas Bartschmid. Doch schließlich bekannte sich der 50-jährige Brigadegeneral seiner Schuld: „Ich hätte das dem Oberstleutnant so nicht übergeben sollen. Er konnte den Eindruck gewonnen habe, dass von ihm verlangt wird, er soll die Aussage ändern.“
Damit stand aus Sicht des Landgerichts einer Einstellung des Verfahrens nichts mehr im Wege. Auch Staatsanwältin Karin Hahn war einverstanden. Als Auflage muss der Mann aber 15.000 Euro Geldbuße zahlen - 5000 davon an die Staatskasse und 10.000 an das Sozialwerk der Gebirgstruppe in Bad Reichenhall. Richter Bartschmid sprach zwar von einem „schwerwiegenden Vorwurf“ gegen den Brigadegeneral, fügte aber hinzu: „Es ist ja niemand gefährdet worden und letztlich wurde das Protokoll auch nicht verändert.“
Der 50-Jährige erschien vor Gericht in Uniform. Wegen des Geständnisses mussten keine Zeugen vernommen werden. Der Angeklagte arbeitet inzwischen im Bundesamt für Beschaffungswesen in Koblenz und ist nicht mehr Angehöriger des Heeres. Übergangsweise wurden die Gebirgsjäger vom stellvertretenden Kommandeur Oberst Björn-Ulrich Kohlbach geführt, seit September von Holger Peterat. (xe)
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