Flughafen Bremen: Ungewöhnlicher Fund im Handgepäck eines Passagiers


At Bremen Airport, security personnel discovered a deactivated bullet fashioned into a keychain, leading to a fine for the passenger.
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Am Flughafen Bremen wurde ein ungewöhnlicher Fund gemacht. (Symbolbild) Sven Hoppe/dpa

Im Auftrag der Bundespolizei haben Luftsicherheitsassistenten der Firma I-SEC am Montagabend einen eher ungewöhnlichen Fund am Bremer Flughafen gemacht. Das schrieb die Polizei in einer Mitteilung.

Gegen 17.05 Uhr wurde bei der Luftsicherheitskontrolle das Handgepäck eines Fluggastes kontrolliert. Beim Röntgen zeigte sich eine vermeintliche Gewehrpatrone. Polizeibeamte des Bundespolizeireviers am Bremer Flughafen wurden hinzugezogen. Sie inspizierten daraufhin die Patrone des sogenannten Nato-Kalibers 5,56 mal 45 Millimeter. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um scharfe Munition handelte, sondern um eine unbrauchbar gemachte. Die Patrone wurde zu einem Schlüsselanhänger umgebaut.

Dem 40-jährigen Bremer sei nach Polizeiangaben nicht bewusst gewesen, dass dieser Schlüsselanhänger zu Problemen führen könnte. Obwohl die Patrone keine Treibladung mehr enthielt, hätte der Mann diese nicht im Handgepäck mitführen dürfen – dieser erweckte nämlich den Anschein von echter Munition.

Diese Patrone wurde als Schlüsselanhänger umfunktioniert.

Foto: Bundespolizei Bremen

Die Bundespolizeiinspektion Bremen betont, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art – wie Patronen und Waffen – bei Flugreisen grundsätzlich im Handgepäck verboten sind. Auch Deko-Objekte und Schmuckstücke, die wie echte gefährliche Gegenstände aussehen, dürfen nicht mitgenommen werden. Bei Mitnahme solcher Gegenstände kann es während der Luftsicherheitskontrolle zu Verzögerungen kommen. Dadurch können Fluggäste ihren Flug verpassen.

Den Schlüsselanhänger des Bremers stellten die Polizeibeamten sicher, seinen Flug erreichte er noch rechtzeitig. Das Mitführen von munitionsähnlichen Gegenständen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – der Mann muss ein Bußgeld bezahlen.

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