Landwirtsfamilie Sixt klagt gegen Ramerberg: So geht es weiter im Wasser-Streit


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The Sixt Family's Lawsuit

The Sixt family, long-time residents of Ramerberg and operators of a farm with 150 cows, is facing financial ruin due to exorbitant water costs. Their request for partial exemption from water fees was denied by the municipality, leading to legal action.

The Municipality's Water Problems

Ramerberg's aging water infrastructure, including extensive leaks and antiquated pipes, has resulted in significant water loss despite recent investments. This has necessitated a substantial increase in water prices to 4.27 euros per cubic meter.

The Sixt family's water bill, previously around 8,400 euros annually, is now projected to reach 15,600 euros in 2025, leading to an estimated 72,000 euros in additional costs over ten years.

The Legal Battle

The family's application for partial exemption was denied, citing potential legal challenges to the municipality's fee calculation if approved. Despite some council members supporting the Sixt family, the application was ultimately rejected. The family subsequently filed a lawsuit against this decision with the Munich Administrative Court.

The Sixt family is not alone. Another farmer has also filed a similar application, which was also rejected, and further lawsuits are anticipated. The municipality is preparing for potential legal representation.

The Brunnen (Well)

In the meantime, the Sixt family has started drilling a well on their property to source water for their animals, a measure they claim is legally sound, though water extraction is not yet permitted.

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Landwirts-Familie Sixt klagt gegen Ramerberg: So geht es weiter in Sachen Wasser-Streit

Stand: 07.05.2025, 16:45 Uhr

Von: Anja Leitner

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Den beiden Landwirten, Maria und Werner Sixt aus Ramerberg, machen die gestiegenen Wassergebühren zu schaffen. Sie wollen eine Teilbefreiung und klagen deshalb gegen die Gemeinde. © Huber/picture alliance/DPA/Peter Kneffel

Für die Landwirtsfamilie Sixt aus Ramerberg sind die gestiegenen Wasserpreise existenzbedrohend: Nachdem ihr Antrag auf Teilbefreiung für die Wasserversorgung der Kühe abgelehnt wurde, zieht die Familie nun vor Gericht. So reagiert die Gemeinde darauf.

Ramerberg – Sie ist schon jahrhundertelang in der Gemeinde Ramerberg ansässig: die Landwirtsfamilie Sixt. Im Moment ist der Bauernhof mit rund 150 Kühen in der Hand von Maria und Werner Sixt. Mit der alteingesessenen Tradition könnte aber bald Schluss sein. Der Grund: die Wasserkosten.

Die Gemeinde Ramerberg hat große Probleme mit dem Wassernetz, das ist kein Geheimnis. 47 Prozent des hohen Guts versickerten vergangenes Jahr im Grund und das, obwohl die Kommune rund 1,2 Millionen Euro ausgegeben hat, um die Leitungen zu ertüchtigen. Laut Bürgermeister Manfred Reithmeier (UWR) und Wasserwart Thomas Weinberger gebe es viele Aspekte, dem Wassernetz zu schaffen machen würden, wie sie im April exklusiv erklärt hatten.

Rohrbrüche und Lecks

Fehlende oder unbrauchbare Schieber mit einer Schadensrate von 50 Prozent, hoher Druck, alte Kunststoffrohre, jahrzehntelang hinausgeschobene Sanierungen, kilometerlange Leitungen, Rohrbrüche, die Liste der Probleme, die Weinberger aufzählte, schien schier endlos. Darüber hinaus sei es schwierig, die Orte der Leckagen einzugrenzen, da es auch wenig Möglichkeiten für den Wasserwart gebe, um die Rohrbrüche und Lecks genau zu lokalisieren, erklärte er.

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Diese Probleme und die Behebung dieser führen zu nur einem logischen Schluss: Die Kommune musste Anfang des Jahres die Wasserkosten anheben. 4,27 Euro pro Kubikmeter zahlen die Ramerberger nun.

Für Großverbraucher wie die Familie Sixt eine Katastrophe. „Das ist unser Todesstoß“, sagte Werner Sixt bei einem Besuch der Redaktion im Februar. Ehefrau Maria stimmte ihm zu. „Es ist schlicht nicht mehr wirtschaftlich“, betonte sie. „Es geht um unsere Existenz“ – und das nur wegen des Wassers.

Maria und Werner Sixt aus Ramerberg sorgen sich um ihre Existenz. Vor allem die gestiegenen Wassergebühren machen den Landwirten zu schaffen. © Huber

Mehrkosten von 72.000 Euro

Die Kühe der Familie hätten einen enormen Wasserverbrauch. 2.500 Kubikmeter seien es etwa im Jahr allein für den Stall, rechnete Maria Sixt vor. Hinzu käme noch um die 950 Kubikmeter für das Jungvieh und den privaten Haushalt. Bislang hätten sich die Kosten für die Familie auf etwa 8.400 Euro im Jahr belaufen. Durch den neuen Wasserpreis, der von 1,40 Euro auf 2,36 Euro im Jahr 2022 bis 2024 und seit diesem Jahr auf 4,27 Euro gestiegen ist, schätzt Sixt mit Ausgaben von circa 15.600 Euro allein im Jahr 2025. „Als Betrieb rechnen wir im Zehn-Jahres-Rhythmus. Das sind Mehrkosten von 72.000 Euro. Das können wir uns nicht leisten“, klagte das Ehepaar.

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Die Familie reagierte auf das neue Problem und stellte bei der Kommune einen Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang bei der Wasserversorgung ihrer Kühe. Denn um die Kosten des Betriebs zu senken, wollen die Sixts künftig ihre Tiertränken mit Wasser aus einem eigens gebohrten Brunnen versorgen.

Juristisch angreifbar

In mehreren Sitzungen hatte der Gemeinderat intensiv über das Anliegen der Familie Sixt diskutiert. Allerdings hatte Maximilian Brockhoff, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Rott-Ramerberg, schon in der Januar-Sitzung vor einer Zustimmung gewarnt. Die gültige Rechtssprechung sehe derzeit vor, dass der Antrag auf Teilbefreiung abgelehnt werden müsse. Ansonsten sei die Gebührenkalkulation der Gemeinde juristisch angreifbar.

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Nicht alle Gemeinderatsmitglieder zeigten sich mit dieser Begründung zufrieden. Sophia Schuster und Rupert Riedl (beide UWR) beanstandeten in der Februar-Sitzung den geringen Handlungsspielraum, den Kommunen in solchen Fällen haben und kündigten an, dem Antrag zuzustimmen. Konrad Fuchs (NRL/FWG) und Fabian Tretter (UWR) hielten jedoch dagegen. „Wenn wir dem Antrag zustimmen, wissen wir jetzt schon, dass uns die nächste Kalkulation um die Ohren fliegt“, argumentierte Tretter.

Werner Sixt erklärte in der Sitzung, dass ihm – sollte das Gremium den Antrag ablehnen – nichts anderes übrig bleibe, als zu klagen. Das begrüßten mehrere Gemeinderäte, wie Tretter, Bernd Stawiarski (parteifrei) und Maximilian Jaroljmek (NRL/FWG). So gebe es Sicherheit auf beiden Seiten.

Schlussendlich lehnte der Gemeinderat den Antrag auf Teilbefreiung mit drei Gegenstimmen ab. Daraufhin reichte die Familie Sixt Klage gegen diesen Beschluss beim Verwaltungsgericht München ein.

Maßnahme rechtlich abgeklärt

Zwischenzeitlich gab es in Ramerberg große Aufregung deswegen. Mitte März wurden auf dem Grundstück der Familie Sixt Arbeiter gesichtet, die einen Brunnen gebohrt haben. Auf Anfrage erklärte Maria Sixt, dass Maßnahmen dafür im Gange seien. „Ja, wir bohren aktuell“, sagte sie. Das Ziel sei auch weiterhin, das dort gewonnene Wasser irgendwann einmal für die Viehtränken zu verwenden. Laut den Sixts sei diese Maßnahme „rechtlich abgeklärt“. Es dürfe zwar gebohrt, aber noch kein Wasser gefördert werden. Eine Baugenehmigung brauche es seitens der Kommune nicht, erklärte das Landwirts-Ehepaar. Das bestätigte das Landratsamt Rosenheim auf Anfrage.

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Nun kam der Tagesordnungspunkt in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erneut auf die Agenda. Die Gemeinde beratschlagte in der Sitzung, ob ein Rechtsanwalt für diesen Fall beauftragt werden soll. Die Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung koste die Kommune 250 Euro, so der Bürgermeister. Der Jurist habe bereits empfohlen, die Begründung des Klägers abzuwarten, da diese noch nicht vorliege. Der Gemeinderat war einstimmig dafür, auf diese erst einmal zu warten.

Mehrere Landwirte wollen klagen

Mit dem Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang steht die Familie Sixt mittlerweile auch nicht mehr alleine da. In der vorhergehenden Gemeinderatssitzung hatte ein weiterer Landwirt ebenfalls einen solchen Antrag gestellt. Auch dieser wurde wieder mehrheitlich mit Gegenstimmen von Rupert Riedl und Magnus Steinmüller (beide UWR) abgelehnt.

Wie in der Sitzung zu vernehmen war, wird es wohl auch hier zu einer Klage kommen. Das Gremium schließt nicht aus, dass es noch zu weiteren Anträgen auf Teilbefreiung von Landwirten aus der Kommune kommen könnte.

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