Stand: 06.05.2025, 05:24 Uhr
Von: Patrick Nägele
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Mit schweren Verletzungen kam ein Motorradfahrer ins Krankenhaus, nachdem er bei Feldwies auf das Auto eines Siegsdorfers aufgefahren war. Dieses bremste, weil ein Reh auf der Fahrbahn war. Das Reh verstarb, gegen den Motorradfahrer wird ermittelt. Das ist der Grund.
Übersee – „Ein Reh läuft auf die Fahrbahn, der Autofahrer bremst, das Motorrad fährt hinten drauf“, so fasst der zuständige Polizist von der Polizeiinspektion Traunstein den Unfall am Mittwoch (30. April) bei Feldwies/Übersee kurz und bündig zusammen. Der Motorradfahrer aus dem Raum München kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Der Schaden wird von der Polizei am Motorrad mit 10.000 €, am Pkw des Siegsdorfers mit 5.000 € geschätzt. Die Begleitperson, die hinter dem Motorradfahrer saß, wurde leicht verletzt vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Das Reh erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen.
Der Motorradfahrer ist inzwischen nicht mehr im Krankenhaus, laut Polizei bestand keine Lebensgefahr. Wie es zum Auffahrunfall kam, wird die Ermittlung jetzt zeigen. Noch kam es zu keiner Befragung. „Entweder er hat den Bremsvorgang übersehen oder er hat einen zu geringen Sicherheitsabstand gehabt“, sagt die Dienstgruppenleiterin der Polizeiinspektion Traunstein dem OVB am Telefon.
Mehr zum ThemaMehrere Autos auf A8 zusammengeprallt: Sportwagen-Fahrer auf der FluchtOffiziell gilt die Faustformel: Beim halben Tacho beträgt der Abstand zum vorderen Fahrzeug die Hälfte der Geschwindigkeit in Metern. An der Unfallstelle galt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kilometer pro Stunde, der Abstand hätte also mindestens 35 Meter betragen müssen.
„Es sollte so gefahren werden, dass jederzeit gebremst werden kann“, hebt die Polizistin hervor. Der 48-jährige Autofahrer hätte in diesem Fall alles richtig gemacht, denn bei einem Wildwechsel rät sie: „Bremsen und möglichst auf der Fahrbahn bleiben. Lieber das Reh umfahren, als selbst gegen einen Baum fahren.“ Und generell: „Wer allgemein etwas langsamer fährt, hat auch mehr Möglichkeiten zu reagieren und vieles verhindern. Es muss nicht immer das gefahren werden, was auch erlaubt ist.“
Ob auf den 61-jährigen Motorradfahrer noch ein Bußgeld wegen eines zu geringen Abstands zukommt, wird also noch zeigen. Auf jeden Fall wird gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall ermittelt. Das passiere automatisch durch die involvierte Begleitperson, die auf seinem Bike saß. Dies sei auf dem Motorrad nichts anderes als im Auto.
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