The Zurich city police have sent a letter to parents regarding the rising trend of using e-scooters to transport children to school. This practice, dubbed 'Elterntaxi 2.0,' has raised safety concerns.
The police highlight the frequent observation of traffic violations, such as multiple passengers on one e-scooter and underage children using them. While specific violation numbers aren't tracked, the police aim to increase preventative measures around schools.
The letter aims to educate parents on the rules and regulations governing e-scooter usage.
The article contrasts e-scooter usage with the ongoing debate surrounding the traditional school commute. It references a court case about a 12-year-old's inability to cycle and a survey showing that a significant portion of Swiss parents drive their children to school, despite concerns about the negative impact on children's street safety and independent mobility.
The article notes a discrepancy between German and French-speaking Switzerland, with the latter reporting a significantly higher rate of parents driving their children to school.
Viele Fahrer wissen nicht, welche Regeln bei der Nutzung gelten.
Sie sind nicht mehr von Zürcher Strassen wegzudenken: E-Scooter und E-Roller. Auf Plätzen, vor Bahnhöfen und an Strassenecken, überall sind die Elektro-Flitzer zu sehen. Für die meist jungen Nutzerinnen und Nutzer sind sie eine gute Möglichkeit, rasch von einem Ort zum anderen zu kommen.
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Für sich entdeckt haben die Gefährte offenbar auch viele Stadtzürcher Eltern – als trendige Version des klassischen «Elterntaxis». Zu diesem Schluss kann man jedenfalls kommen, wenn man einen Brief liest, den die Stadtpolizei Zürich kürzlich an Eltern und Erziehungsberechtigte in der Stadt verschickt hat.
«Die Sicherheit Ihrer Kinder ist uns wichtig», so beginnt das Schreiben der Präventionsabteilung der Stadtpolizei. Deshalb wolle man auf die Vorschriften und Verkehrsregeln aufmerksam machen, die bei der Nutzung von Elektro-Trendfahrzeugen gälten. Denn man stelle vermehrt fest, dass Eltern ihre Kinder auf den Flitzern in den Kindergarten oder in die Schule brächten.
Es gibt kaum ein Thema, über das Eltern und Schulbehörden ausdauernder streiten können als über den Schulweg und die Art, wie die Kinder diesen zurücklegen.
Immer wieder geht die Auseinandersetzung so weit, dass sie zum Fall für die Justiz wird. Wie kürzlich, als das Verwaltungsgericht über einen Zwölfjährigen mit Pollenallergie, Adipositas und «mangelhaften Fahrradkünsten» entscheiden musste. Die Eltern wollten ihrem Kind einen zwei Kilometer langen Schulweg nicht zumuten. Also gingen sie vor Gericht. Dieses befand allerdings, dass der längere Schulweg durchaus machbar sei für den Zwölfjährigen.
Andere Eltern transportieren ihre Sprösslinge lieber gleich selbst zur Schule. Eine Befragung des Versicherungskonzerns Axa unter 1000 Müttern und Vätern ergab 2023, dass in der Schweiz jedes vierte Kind einmal pro Woche in die Schule gefahren wird.
Und dies, obwohl sich Schulen, Polizei und Expertinnen einig sind darin, dass Elterntaxis keine gute Idee sind. Denn je seltener sich die Kinder selbständig im Strassenverkehr bewegen, desto schwerer fällt es ihnen, mögliche Gefahren zu erkennen und sich in schwierigen Situationen zu behaupten.
An der Zürcher Goldküste ist das Phänomen besonders verbreitet. Dort werden Mütter und Väter regelmässig an Elternabenden oder per Informationsschreiben für die Problematik sensibilisiert. Die Bitte: die Kinder nur in begründeten Ausnahmefällen zur Schule zu fahren.
Es zeigt sich auch ein Graben zwischen der Deutschschweiz und der Romandie. In der Deutschschweiz fuhren knapp 20 Prozent der Befragten ihr Kind mindestens einmal pro Woche in die Schule, in der Westschweiz waren es mehr, nämlich fast die Hälfte aller Befragten. Der Grund: Die Sorgen um die Kinder auf dem Schulweg sind in der Westschweiz grösser als im deutschsprachigen Landesteil.
In Zürich hat das «Elterntaxi 2.0» in Form von E-Rollern und E-Scootern nun also die Polizei auf den Plan gerufen. Aber nicht, weil diese die Schülerinnen und Schüler dazu anhalten will, allein zur Schule zu kommen. Der Grund ist ein anderer: Auf Anfrage schreibt die Stadtpolizei, die Schul-Instruktoren und -Instruktorinnen hätten vermehrt regelwidrige Nutzungen im Umfeld von Schulhäusern beobachtet.
Wie viele Verstösse es in den letzten Monaten gab, bleibt allerdings offen. Die Stadtpolizei schreibt, darüber und über die Zahl der ausgestellten Bussen führe man keine Statistik. Man stelle jedoch häufig fest, dass mehrere Personen auf einem Fahrzeug mitgeführt würden oder Kinder unter 14 Jahren mit den Flitzern unterwegs seien.
Um auf die geltenden Regeln aufmerksam zu machen, will die Polizei im Rahmen der Verkehrsinstruktion präventiv bei Schulhäusern präsent sein. Obwohl sie mehr Probleme mit E-Rollern beobachte, sei das nicht der Grund für den Elternbrief. Vielmehr sei das Schreiben aus präventiven Gründen verfasst worden.
Im Elternbrief hält die Stadtpolizei auch fest, wie die E-Roller und E-Scooter richtig gebraucht werden. So dürfen die elektrischen Flitzer nur von einer Person aufs Mal genutzt werden, Trottoirs dürfen nicht befahren werden, und Kindern unter 14 Jahren ist der Gebrauch untersagt. Zudem empfiehlt die Polizei allen Nutzerinnen und Nutzern, einen Helm zu tragen. Die 14- bis 16-Jähren brauchen einen Führerausweis der Kategorie M. Es ist der gleiche wie bei Mofas.
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