Angst im öffentlichen Raum: Lösungen gegen männliche Gewalt


The article discusses the issue of male violence against women in public spaces, focusing on the legal challenges and societal responses to such incidents, including a case study and an analysis of legal frameworks.
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Angst im öffentlichen Raum – jede Frau kennt diese Angst

Beim Joggen merkt Yanni Gentsch, dass ein fremder Mann sie filmt. Sie stellt ihn zur Rede und filmt mit ihrem Handy mit. Viele Frauen berichten von solchen Erfahrungen. «NZZ Format» fragt, wie der öffentliche Raum sicherer wird, und zeigt, warum Männer ein zentraler Teil der Lösung sein müssen.

Yanni Gentsch geht im Kölner Stadtwald joggen. Plötzlich merkt sie, dass ein fremder Mann sie filmt. Mutig stellt sie ihn zur Rede und hält die Konfrontation mit dem Handy fest. Das Video geht viral.

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Das ist kein Einzelfall. Die meisten Frauen können von solchen Erfahrungen berichten. Das geht nicht spurlos an ihnen vorbei. Frauen schränken sich in ihrer Freiheit ein. Sie meiden gewisse Orte, achten auf ihre Kleidung, telefonieren auf dem Heimweg und halten ihre Schlüssel als improvisierte Waffe zwischen den Fingern. Doch warum liegt die Verantwortung bei den potenziellen Opfern und nicht bei den Tätern?

«Nur wer Gewalt ausübt, kann sie verhindern», sagt Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt. Und das betrifft vor allem Männer: 95 Prozent der sexualisierten Gewalttaten im öffentlichen Raum werden von ihnen begangen.

Daraus hat die schwedische Stadt Umea eine traurige Lektion gelernt. In den späten 1990er Jahren versetzte ein Serienvergewaltiger die Stadt in Angst und Schrecken. Über Jahre verübte er brutale Übergriffe auf Frauen und prägte so das Sicherheitsgefühl einer ganzen Generation. Zwei Jahrzehnte später gilt Umea als eine der sichersten Städte Europas.

«NZZ Format» fragt, wie der öffentliche Raum sicherer wird und zeigt, warum Männer ein zentraler Teil der Lösung sein müssen.

Wie sind die Gesetze in der Schweiz?

Im Film wird der Fall Yanni Gentsch thematisiert – eine Frau, die beim Joggen von einem Unbekannten heimlich gefilmt wurde. In Deutschland blieb der Vorfall straffrei. Doch wie sieht ein solcher Fall in der Schweiz aus?

Laut dem Strafrechtsprofessor Marc Thommen von der Universität Zürich bestehen derzeit nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, um gegen sogenannte «creepshots» – also heimliche sexualisierte Aufnahmen – vorzugehen.

Seit der Sexualstrafrechtsrevision 2024 gibt es jedoch einen neuen Straftatbestand: «sexuelle Belästigung durch Bild». Er wurde ursprünglich eingeführt, um das Verschicken belästigender Bilder – etwa sogenannter «dick pics» – strafrechtlich zu erfassen. Gemäss Thommen ist noch unklar, ob auch das gezielte Anfertigen von Aufnahmen wie jener im Fall von Yanni Gentsch darunterfallen würde. Das wird von den Gerichten abhängen.

Zivilrechtlich gilt in der Schweiz das Recht am eigenen Bild. Dieses greift allerdings meist nur, wenn die betroffene Person auf der Aufnahme erkennbar ist – etwa durch das Gesicht oder andere eindeutige Merkmale. Schwieriger wird es, wenn kein Zugang zur Aufnahme besteht. Ohne das Video kann kaum nachgewiesen werden, was genau gefilmt wurde.

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