„Ihr habt den Nikolaus genötigt“: Verkleideter Bad Endorfer landet vor Gericht


A man dressed as Saint Nicholas was brought to court in Germany after a traffic dispute involving two women, leading to accusations of harassment.
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„Ihr habt den Nikolaus genötigt“: Verkleideter Bad Endorfer landet vor Gericht

Stand: 02.06.2025, 05:50 Uhr

Von: Theo Auer

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Ein Bad Endorfer in Nikolaus-Kostüm steht vor Gericht. © Imago

Ein paar mahnende Worte vom Nikolaus sind eigentlich nicht ungewöhnlich. Wenn dieser jedoch vor dem eigenen Auto steht und dir eine Predigt hält, wird es kurios. Doch genau das passierte zwei Frauen an einer Kreuzung in Halfing. Wie es dazu kam und warum der Nikolaus vor Gericht landete.

Halfing – Deutlich erbost war ein 65-jähriger Geschäftsführer, als er von einem Auftritt als Nikolaus in einem Bad Endorfer Kindergarten nach Hause fahren wollte. Denn nach seiner Version diskutierten und fuchtelten gegen 17.30 Uhr zwei Frauen vor ihm in einem älteren PKW derart intensiv, dass sie zunächst nicht bemerkten, dass eine Ampel in der Bad Endorfer Hauptstraße längst auf Grün umgesprungen war. Dies habe sich an der zweiten Ampel gar wiederholt, sodass der Fahrer im Wagen zwischen ihm und den Frauen diese durch Hupen und per Lichthupe zum Weiterfahren auffordern musste.

Nikolaus im Auto genervt

Dieser sei dann in Richtung Rosenheim abgebogen, während die beiden Frauen vor ihm weiter in Richtung Halfing mit besonders geringer Geschwindigkeit weitergefahren seien. Nach dem Ortsausgang habe er dann die Beiden überholt, habe kurz gehupt und beide per Handzeichen zu zügigerer Fahrweise aufgefordert. In Halfing angekommen sei ihm die Idee gekommen in Nikolaustracht auf die Fahrerin einzuwirken. So habe er sich die Mitra aufs Haupt gesetzt und sei an die Fahrerin herangetreten. Er habe gesagt: „Du hast heute den heiligen Nikolaus genötigt. Wenn du das noch einmal tust, sorge ich dafür, dass du nicht nach Oben kommst!“

Die Beifahrerin sei daraufhin ausgestiegen, habe ihn beleidigt, bedroht und eine Anzeige angekündigt. Er selber habe das Ganze eigentlich freundlich-ironisch gemeint. Worauf die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert erklärte: „Mit belehrender Absicht auszusteigen ist zumeist keine gute Idee und endet nicht selten vor Gericht!“ Die 22-jährige Friseurin, die an jenem Abend das Fahrzeug lenkte, berichtete, dass ihr an einer Ampel aus Ungeschicklichkeit der Motor abgestorben sei. Dabei sei sie von hinten mit Hupe und Lichthupe bedrängt worden. Welches Fahrzeug das damals war, könne sie nicht benennen.

Drängelndes Fahrzeug und eine Predigt

Dies sei ihr aber nur einmal auf der Strecke geschehen. Danach aber sei sie weiterhin mit Fernlicht geblendet worden. Nach dem Ortsausgang habe sie das drängelnde Fahrzeug, ein Transporter überholt, sei äußerst knapp vor ihr ein geschert, habe abgebremst und sie damit zu einer heftigen Bremsung gezwungen. „Ich war damals erst wenige Monate im Besitze eines Führerscheins und schier in Panik geraten.“ Entsprechend vorsichtig sei deshalb danach ihre Fahrweise gewesen.

In Halfing habe sie denselben Wagen wieder gesehen. Er habe vor ihr angehalten und aus dem Auto sei ein Mann im Nikolaus-Kostüm ausgestiegen. In das offene Fenster hinein habe er gesagt: „Du hast den heiligen Nikolaus genötigt!“ Sie habe ihm geantwortet: „Und sie haben eine Fahranfängerin genötigt!“ Die Beifahrerin, ihre Mutter, sei ausgestiegen, um ihn deshalb zur Rede zu stellen. Von der ganzen Aktion gebe es auch eine Audio-Aufzeichnung.

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Die Mutter bestätigte im Wesentlichen die Aussagen der Tochter, wenn sie auch die Straßenführung und Fahrtabläufe nicht mehr präzise zu benennen wusste. Tatsächlich aber hatte sie die Tonaufzeichnung dabei und konnte sie dem Gericht zu Gehör bringen. Dort war zwar die Androhung einer Anzeige zu vernehmen, jedoch keinerlei Beleidigung oder Bedrohung durch eine der Frauen – wie vom Angeklagten vorgebracht.

Keine Bedrohung von beiden Seiten

Nachdem sich das Gericht von der Authentizität der Aufnahme überzeugt hatte und ein weiterer Zeuge die Auseinandersetzung zwischen der Zeugin und dem Nikolaus zwar gesehen, aber nicht gehört hatte, konnte diese Version als gegeben angesehen werden. In ihrem Schlussvortrag erklärte die Staatsanwältin, dass es wohl tatsächlich keine Bedrohung durch den Angeklagten gegeben habe. Insoweit sei der ergangene Strafbefehl zu korrigieren. Durchaus habe jedoch eine Nötigung stattgefunden. Der Angeklagte habe sich quasi als Nikolaus berechtigt gesehen, die Fahrerin auf ein eingebildetes oder tatsächliches Fehlverhalten hinzuweisen. Dazu sei dies wegen des Zwanges das falsche Mittel gewesen. Es habe sich tatsächlich um eine Nötigung gehalten. Dafür sei er zu bestrafen. Sie beantragte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 100,- Euro.

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Der Verteidiger Rechtsanwalt Andreas Leicher erklärte in seinem Plädoyer, dass selbstverständlich eine Bedrohung nicht stattgefunden habe. Aber auch eine Nötigung sei keinesfalls nachgewiesen. Zu unterschiedlich seien die Zeugenaussagen gewesen. Auch habe der Entlastungszeuge, der unmittelbar hinter den involvierten Autos sich befunden habe, keinerlei Bremsmanöver registriert. Auszusteigen und die Fahrerin zu ermahnen, sei sicherlich falsch gewesen – aber noch keinerlei strafbare Handlung. Er beantragte Freispruch für den heiligen Nikolaus.

Dem vermochte das Gericht nicht zu folgen. Es hielt die Aussagen der Frauen für glaubhaft. Diese hätten keinerlei besonderen Belastungseifer gezeigt, die Audioaufnahme auch deren Version bestätigt. Insgesamt habe der Angeklagte ein unvernünftiges Verhalten an den Tag gelegt. Eine Geldstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, sei eine angemessene Ahndung.

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