Stand: 07.05.2025, 11:06 Uhr
Von: Lars Becker
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Ende Januar enthüllte das OVB, dass gegen einen zwischenzeitlich suspendierten Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) aus dem Chiemsee-Raum wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung ermittelt wird. Gut drei Monate später gibt es bemerkenswerte Neuigkeiten von der Polizei Trostberg.
Trostberg – Sexuelle Belästigung in der Jugendarbeit? Die Vorfälle sollen sich bereits vor Weihnachten 2024 abgespielt haben. Ende Januar 2025 hatte das OVB dann öffentlich enthüllt, dass Vorwürfe gegen einen zwischenzeitlich suspendierten Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) vorliegen. „Wir können bestätigen, dass die Polizei Trostberg eine Anzeige bearbeitet. Es geht um den Vorwurf, dass der Beschuldigte zwei Jugendlichen über soziale Medien kompromittierende Inhalte geschickt haben soll“, bestätigte Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd dem OVB damals.
Gut drei Monate später gibt es Neuigkeiten in dem Fall. Aber keine zu entscheidenden Fortschritten in den Ermittlungen der Polizei-Inspektion (PI) Trostberg. „Der Beschuldigte wurde mehrfach zur Vernehmung vorgeladen und ist nicht erschienen. Deshalb geht der Fall jetzt an die Staatsanwaltschaft Traunstein“, sagt ein Polizei-Mitarbeiter dem OVB auf Anfrage am Telefon.
Das hat den Hintergrund, dass Zeugen oder Beschuldigte laut § 163a Abs. 3 Satz 1 Strafprozessordnung StPO zu einer Vernehmung nur erscheinen müssen, wenn die Ladung durch die Staatsanwaltschaft ausgesprochen wurde. „Wenn die Polizei diese ausspricht, muss man nicht erscheinen. Wenn es von der Staatsanwaltschaft kommt, muss man erscheinen, sonst wird man zwangsweise vorgeführt“, erklärt der Polizist aus Trostberg.
Falls die Staatsanwaltschaft Traunstein also in diesem Verdachts-Fall der sexuellen Belästigung nach Bewertung der bisherigen Ermittlungen eine Ladung gegen den Beschuldigten aussprechen sollte, muss dieser zur Vernehmung antreten. Aussagen muss er allerdings auch dann nicht – als Beschuldigter muss man sich nicht selbst belasten und kann zum Tatvorwurf schweigen.
In dem Fall soll es nach OVB-Informationen zumindest belastende Screenshots mit expliziten sexuellen Inhalten geben, die von Zeugen gesehen wurden und den BRK-Mitarbeiter belasten. Es ist zu hören, dass es sich zumindest teilweise um Posts bei der App „Snapchat“ handeln soll. Von tätlichen sexuellen Übergriffen in der Realität gegen die beiden weiblichen Jugendlichen ist bisher nichts bekannt. Wie aus OVB-Quellen zu erfahren war, soll es sich wohl bei einer der Geschädigten um eine Teenagerin handeln, die in einer Wohngruppe der Diakonie in der Chiemsee-Region beheimatet ist.
Die Zeuginnen wurden von der PI Trostberg vernommen, wie es auf Rückfrage heißt. Details zu den Ermittlungs-Ergebnissen können jedoch nicht an die Öffentlichkeit weitrergegeben werden: „Sie werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt, dort wird dann über die mögliche Information der Öffentlichkeit entschieden.“ Für den potenziellen Täter gilt die Unschuldsvermutung. Nicht immer steckt Substanz hinter den Vorwürfen, wie jüngst in einem Fall in Kolbermoor.
Der BRK-Kreisverband Traunstein hatte im Januar bestätigt, dass gegen ein Mitglied „ein polizeiliches Ermittlungsverfahren läuft und wir prophylaktisch alle Verbandsaktivitäten des betroffenen Mitglieds eingefroren haben.“ Der beschuldigte Mann bleibe zumindest so lange vom BRK suspendiert, bis die Polizei die Ermittlungen zu dem Fall abgeschlossen habe. Nun wandert der Fall zur Staatsanwaltschaft.
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