Patentanwalt beleidigt Nachbarn: Gerichtsverhandlung in Laufen


A patent lawyer in Laufen, Germany, faces trial for insulting his neighbor, leading to a heated courtroom exchange and accusations of ongoing disputes.
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Erst Beleidigung, dann Anzeige – und zurück: Dauer-Streit in Laufen eskaliert vor Gericht

Stand: 03.04.2025, 05:53 Uhr

Von: Hannes Höfer

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Amtsgericht Laufen von der Westseite © hhö

Ein Streit zwischen zwei Altstadtbewohnern in Laufen führt zu einer Gerichtsverhandlung. Der Angeklagte, ein 66-jähriger Patentanwalt, soll seinen Nachbarn beleidigt haben. Die Anklage lautet auf Beleidigung, doch der Angeklagte sieht die Sache anders.

Laufen – Das Verhältnis zwischen den beiden Protagonisten ist – vorsichtig formuliert – getrübt. Die beiden Altstadtbewohner überziehen einander mit Anzeigen. Diesmal stand ein 66-jähriger „Patentanwalt“ vor Gericht, weil er den zwei Jahre jüngeren Mann als „Scientologen-Arschloch“ beschimpft haben soll. Beleidigung lauteten die Anklage am Laufener Amtsgericht, wo es zwischenzeitlich etwas lauter wurde. 

Gegen einen Strafbefehl über 1350 Euro hatte der amtsbekannte und sechsfach vorbestrafte Laufener Einspruch eingelegt. Seine Begründung: er habe nicht eine Person beleidigt, sondern eine „juristische Person“, ja eine „kriminelle Vereinigung“ mit „Staats-zersetzenden Tendenzen“. Eine Person könne man „im Sinne des Strafgesetzbuches“ beleidigen, so der Angeklagte, nicht aber ein „Unternehmen“. Hier wies ihn Staatsanwalt Dr. Simon Fink erstmals in die Schranken. „Die Anklage hat damit nichts zu tun.“ Was Richter Josef Haiker unterstrich: „Das ist nicht Verfahrens-relevant.“ 

Streitigkeiten unter Nachbarn eskalieren vor Gericht

Der 64-jährige Altstadtbewohner schilderte, wie er am 7. November vergangenen Jahres vor seine Haustüre getreten war, und vom Angeklagten auf dem Rad als „Scientologen-Arschloch“ beschimpft worden war. Der Mann erstattete Anzeige. Im Gerichtssaal berichtete er von weiteren Vorfällen und drastischen Beleidigungen gegenüber Frauen, von „schwer verträglichen Personen“ im und ums Haus. Dabei soll er, der Zeuge, einer jungen Frau „etwas getan“ haben. Damals war es der Angeklagte, der ihn angezeigt habe. 

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Die „Arschloch-Ansage“ mitbekommen haben sollen zwei Bauhofmitarbeiter der Stadt Laufen. Doch die konnten nicht ermittelt werden, sodass die Vermutung nahe lag, es könnte sich um zwei Müllwerker gehandelt haben. Nach der Anzeige des Altstadtbewohners war der Patentanwalt zur Beschuldigtenvernehmung in die Laufener Inspektion geladen worden. „Er wollte erst Akteneinsicht“, schilderte der damit befasste Kriminalhauptkommissar, „ein Termin war dann nicht mehr zustande gekommen.“ Den Angeklagten beschrieb er als „bekannt wegen diverser Vorfälle“ und „a bissl schwierig.“  

Nach der Arschloch-Beleidigung soll der Angeklagte mit dem Rad zu Sturz gekommen sein, eine Gegenanzeige wegen „Körperverletzung und versuchtem Totschlag“ hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein eingestellt. Doch das wollte der „Patentanwalt“ nicht hinnehmen: „Die Sache ist bei der Generalbundesanwaltschaft schon in Bearbeitung“, behauptete er. Worauf der Angeklagte mehrfach insistierte, waren die von ihm eingeforderten „Niederschriften“, die er angeblich nicht erhalten habe. Auch hier reagierte der Staatsanwalt laut und barsch. Als der Angeklagte darauf in gleicher Lautstärke widersprach, wies ihn der Vorsitzende in die Schranken: „Sie schalten jetzt einen Gang zurück.“ Haiker wusste, dass der Angeklagte „in diversen Verfahren Akteneinsicht hier in der Geschäftsstelle“ genommen hatte. „Sie waren da.“ 

Unterschiedliche Zeugenaussagen und Behauptungen über weitere Vorfälle

Der „Patentanwalt“ hat sechs Einträge im Bundeszentralregister. Zweimal wegen Gebührenüberhebung, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln, Führen eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung und Kennzeichenmissbrauch. „Uneinsichtig“ nannte Staatsanwalt Fink den Angeklagten „mit den zahlreichen Vorstrafen“, der „schon einmal in Haft“ gewesen war. „Zugunsten spricht gar nichts“, konstatierte Fink und beantragte 150 Tagessätze zu lediglich 15 Euro, da der Angeklagte seit vielen Jahren von Bürgergeld lebt. 

Der 66-Jährige monierte die „unterschiedlichen Fassungen“ der angeklagten Beleidigung. War es ein „Du Scientologen-Arschloch“ oder „Sie“ oder „Es“(Ihr) mit Plural oder doch „ohne Person“. Die Scientologen nannte er eine „kriminelle Vereinigung“, die Kinder „frisiert, hirnwäscht, drillt und trimmt.“ Der Anzeigenerstatter habe ihn erst kürzlich „gerempelt“ und „übelst beschimpft“, was die „Brutalität des amtsbekannten Schlägers“ belege. Zu guter Letzt „rügte“ der Angeklagte eine Verletzung der Bayerischen Verfassung und den Umstand, dass der Strafbefehl von einer Richterin unterzeichnet worden war, während die Hauptverhandlung von einem Richter geleitete werde. „Es gibt eine Geschäftsverteilung und eine Vertretungsregelung“, räumte Haiker diesen Einwand ab. Einen Unterschied zwischen „Arschloch“ und „Arsch“ vermochte der Vorsitzende nicht erkennen. Er beließ es beim Strafmaß aus dem Strafbefehl von 90 Tagessätzen à 15 Euro. In Summe sind das 1350 Euro. 

Der Kriminalhauptkommissar der PI Laufen nutze das Zusammentreffen, um den Angeklagten zu einer weiteren „Beschuldigtenvernehmung“ zu laden, denn der Altstadtkontrahent hatte ihn wegen Nachstellung angezeigt, nachdem der „Patentanwalt“ Fotos gemacht haben soll. Der reagierte beinahe triumphierend: „Das wird der nächste Fall: Fotos vom Schaufenster.“  (hhö)

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