Patentanwalt beleidigt Nachbarn: Gerichtsverhandlung in Laufen


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Case Overview

A 66-year-old patent lawyer in Laufen, Germany, is on trial for insulting his neighbor, calling him a "Scientologist asshole." The lawyer, a six-time offender, disputes the charge, claiming he insulted a 'legal entity,' not a person. The court case stems from an ongoing feud between the two neighbors, involving multiple complaints and counter-complaints.

The Incident

The incident occurred on November 7th when the lawyer allegedly insulted his neighbor while cycling past his house. Two municipal workers potentially witnessed the event but couldn't be identified. A subsequent police investigation was hampered by the lawyer's request for access to case files.

Court Proceedings

The court proceedings highlighted the contentious relationship between the two neighbors, including past incidents of verbal abuse and accusations of physical assault. The lawyer's numerous prior convictions, which include charges like tax evasion, were mentioned in court. The prosecution requested a fine of 1350 euros.

Conflicting Accounts

The trial included contrasting accounts of the insult itself, with the lawyer arguing over the precise wording and implying the neighbor had also previously insulted him. He further characterized Scientology as a criminal organization.

Outcome

The judge ultimately decided to uphold the initial fine of 1350 euros, dismissing several arguments made by the defendant. The ongoing dispute between the two neighbors suggests that further legal action might follow.

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Erst Beleidigung, dann Anzeige – und zurück: Dauer-Streit in Laufen eskaliert vor Gericht

Stand: 03.04.2025, 05:53 Uhr

Von: Hannes Höfer

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Amtsgericht Laufen von der Westseite © hhö

Ein Streit zwischen zwei Altstadtbewohnern in Laufen führt zu einer Gerichtsverhandlung. Der Angeklagte, ein 66-jähriger Patentanwalt, soll seinen Nachbarn beleidigt haben. Die Anklage lautet auf Beleidigung, doch der Angeklagte sieht die Sache anders.

Laufen – Das Verhältnis zwischen den beiden Protagonisten ist – vorsichtig formuliert – getrĂĽbt. Die beiden Altstadtbewohner ĂĽberziehen einander mit Anzeigen. Diesmal stand ein 66-jähriger „Patentanwalt“ vor Gericht, weil er den zwei Jahre jĂĽngeren Mann als „Scientologen-Arschloch“ beschimpft haben soll. Beleidigung lauteten die Anklage am Laufener Amtsgericht, wo es zwischenzeitlich etwas lauter wurde. 

Gegen einen Strafbefehl ĂĽber 1350 Euro hatte der amtsbekannte und sechsfach vorbestrafte Laufener Einspruch eingelegt. Seine BegrĂĽndung: er habe nicht eine Person beleidigt, sondern eine „juristische Person“, ja eine „kriminelle Vereinigung“ mit „Staats-zersetzenden Tendenzen“. Eine Person könne man „im Sinne des Strafgesetzbuches“ beleidigen, so der Angeklagte, nicht aber ein „Unternehmen“. Hier wies ihn Staatsanwalt Dr. Simon Fink erstmals in die Schranken. „Die Anklage hat damit nichts zu tun.“ Was Richter Josef Haiker unterstrich: „Das ist nicht Verfahrens-relevant.“ 

Streitigkeiten unter Nachbarn eskalieren vor Gericht

Der 64-jährige Altstadtbewohner schilderte, wie er am 7. November vergangenen Jahres vor seine HaustĂĽre getreten war, und vom Angeklagten auf dem Rad als „Scientologen-Arschloch“ beschimpft worden war. Der Mann erstattete Anzeige. Im Gerichtssaal berichtete er von weiteren Vorfällen und drastischen Beleidigungen gegenĂĽber Frauen, von „schwer verträglichen Personen“ im und ums Haus. Dabei soll er, der Zeuge, einer jungen Frau „etwas getan“ haben. Damals war es der Angeklagte, der ihn angezeigt habe. 

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Die „Arschloch-Ansage“ mitbekommen haben sollen zwei Bauhofmitarbeiter der Stadt Laufen. Doch die konnten nicht ermittelt werden, sodass die Vermutung nahe lag, es könnte sich um zwei MĂĽllwerker gehandelt haben. Nach der Anzeige des Altstadtbewohners war der Patentanwalt zur Beschuldigtenvernehmung in die Laufener Inspektion geladen worden. „Er wollte erst Akteneinsicht“, schilderte der damit befasste Kriminalhauptkommissar, „ein Termin war dann nicht mehr zustande gekommen.“ Den Angeklagten beschrieb er als „bekannt wegen diverser Vorfälle“ und „a bissl schwierig.“  

Nach der Arschloch-Beleidigung soll der Angeklagte mit dem Rad zu Sturz gekommen sein, eine Gegenanzeige wegen „Körperverletzung und versuchtem Totschlag“ hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein eingestellt. Doch das wollte der „Patentanwalt“ nicht hinnehmen: „Die Sache ist bei der Generalbundesanwaltschaft schon in Bearbeitung“, behauptete er. Worauf der Angeklagte mehrfach insistierte, waren die von ihm eingeforderten „Niederschriften“, die er angeblich nicht erhalten habe. Auch hier reagierte der Staatsanwalt laut und barsch. Als der Angeklagte darauf in gleicher Lautstärke widersprach, wies ihn der Vorsitzende in die Schranken: „Sie schalten jetzt einen Gang zurĂĽck.“ Haiker wusste, dass der Angeklagte „in diversen Verfahren Akteneinsicht hier in der Geschäftsstelle“ genommen hatte. „Sie waren da.“ 

Unterschiedliche Zeugenaussagen und Behauptungen über weitere Vorfälle

Der „Patentanwalt“ hat sechs Einträge im Bundeszentralregister. Zweimal wegen GebĂĽhrenĂĽberhebung, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln, FĂĽhren eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung und Kennzeichenmissbrauch. „Uneinsichtig“ nannte Staatsanwalt Fink den Angeklagten „mit den zahlreichen Vorstrafen“, der „schon einmal in Haft“ gewesen war. „Zugunsten spricht gar nichts“, konstatierte Fink und beantragte 150 Tagessätze zu lediglich 15 Euro, da der Angeklagte seit vielen Jahren von BĂĽrgergeld lebt. 

Der 66-Jährige monierte die „unterschiedlichen Fassungen“ der angeklagten Beleidigung. War es ein „Du Scientologen-Arschloch“ oder „Sie“ oder „Es“(Ihr) mit Plural oder doch „ohne Person“. Die Scientologen nannte er eine „kriminelle Vereinigung“, die Kinder „frisiert, hirnwäscht, drillt und trimmt.“ Der Anzeigenerstatter habe ihn erst kĂĽrzlich „gerempelt“ und „übelst beschimpft“, was die „Brutalität des amtsbekannten Schlägers“ belege. Zu guter Letzt „rĂĽgte“ der Angeklagte eine Verletzung der Bayerischen Verfassung und den Umstand, dass der Strafbefehl von einer Richterin unterzeichnet worden war, während die Hauptverhandlung von einem Richter geleitete werde. „Es gibt eine Geschäftsverteilung und eine Vertretungsregelung“, räumte Haiker diesen Einwand ab. Einen Unterschied zwischen „Arschloch“ und „Arsch“ vermochte der Vorsitzende nicht erkennen. Er belieĂź es beim StrafmaĂź aus dem Strafbefehl von 90 Tagessätzen Ă  15 Euro. In Summe sind das 1350 Euro. 

Der Kriminalhauptkommissar der PI Laufen nutze das Zusammentreffen, um den Angeklagten zu einer weiteren „Beschuldigtenvernehmung“ zu laden, denn der Altstadtkontrahent hatte ihn wegen Nachstellung angezeigt, nachdem der „Patentanwalt“ Fotos gemacht haben soll. Der reagierte beinahe triumphierend: „Das wird der nächste Fall: Fotos vom Schaufenster.“  (hhö)

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